HBV-Empfehlungen für den Wiedereinstieg in das Badminton-Training

Hier aufgeführt findet Ihr wichtige Empfehlungen für den Wiedereinstieg in das Badminton-Training.
Bitte beachtet auch die Links am Ende.

Die folgenden Regeln basieren auf das Schreiben „Wiederaufnahme des Vereinssportbetriebes in den öffentlichen Sporthallen der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 27. Mai 2020. Darüber hinaus folgen wir den Empfehlungen des Deutschen Badminton Verbandes, angelehnt an die übergeordneten Hinweise des DOSB.

Grundsätze der Sportausübung
Gemäß der aktuell geltenden „Hamburgischen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung“ ist die Benutzung von öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen im Freien und in geschlossenen Räumen ab dem 24. Mai 2020 und nach folgenden Maßgaben erlaubt: 

• Die Sportausübung und der Trainingsbetrieb werden kontaktfrei durchgeführt. 

• Die Sportausübenden, mit Ausnahme der Personen, die in derselben Wohnung leben oder zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht, halten einen Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien bzw. 2,5 Metern bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen ein. 

• Der Wettkampfbetrieb ist nicht zulässig. 

• Für die Nutzung der öffentlichen Sporthallen wird empfohlen, die körperliche Hygiene zu Hause durchzuführen, um einen reibungslosen Trainingsbetrieb für alle Nutzer zu gewährleisten. Die Umkleideräume und Duschen stehen nicht zur Verfügung.

• Im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung darf die Einrichtung nicht betreten werden.

• Die Kontaktdaten aller Nutzerinnen und Nutzer sind unter Angabe des Datums durch den Anbieter des Sportangebotes zu dokumentieren, vier Wochen aufzubewahren und  der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Daten sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen.

• Es wird dringend empfohlen, die sportartenspezifischen Konzepte der jeweiligen Sportfachverbände einzuhalten. Sportliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen sind nur zulässig, wenn der Anbieter des Sportangebotes ein hierfür spezifisch erstelltes und dokumentiertes Konzept zum Infektionsschutz (Schutzkonzept) gewährleistet. Das Schutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Trainingsspezifische Empfehlungen:

• Sportler/innen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen die Sporthallen nicht betreten.

• Begrenzung der Teilnehmerzahl (2 Personen pro Badmintonfeld).

• Kein Doppel, nur Einzel (Es sind nur Spiel- und Übungsformen mit einer Person pro Feldseite erlaubt). Auch auf Ballmaschinen oder Spielübungen am Netz sollte verzichtet werden. Bitte auf den Abstand von 2,5 m achten. Wenn der Abstand zwischen den Feldern (den Einzellinien) kleiner als 2,5 m ist, ggf. Felder kleiner kleben oder „nur “ Halbfeldeinzel spielen.

• Anmeldung zum Training: Zur Verfolgung von Infektionsketten werden Anwesenheitslisten geführt.

• Keine Fahrgemeinschaften (alle Spieler kommen einzeln zum Training).

• Der Zutritt zu den Sporthallen erfolgt nacheinander, ohne Ansammlungen und Warteschlangen vor den Eingängen und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zueinander. 

• Die Umkleideräume und Duschbereiche können nicht genutzt werden.

• Sport nur unter Anleitung eines Übungsleiters. Der Übungsleiter ist als Hygienebeauftragter verantwortlich für die Einhaltung der Verhaltensregeln.

• Die Halle ist erst nach Beginn der Nutzungszeit zu betreten und vor Ende der Nutzungszeit zu verlassen, damit sich die verschiedenen Trainingsgruppen möglichst nicht in der Halle begegnen.

• Beim Zutritt zu den Sporthallen, sowie vor und nach den Übungseinheiten im Gebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Während der Übungseinheiten selbst kann dieser abgelegt werden.

• Kein Händeschütteln, Abklatschen, Umarmen o.ä. zur Begrüßung.

• Kein Austausch von persönlichen Gegenständen (Schläger, Getränke oder ähnliches dürfen nicht verliehen werden).

• Aufenthaltsbereiche nur hinter dem eigenen Feld. Schlägertaschen werden nur hinter dem eigenen Feld abgestellt.

  • Link zur Homepage des Deutschen Badminton Verbandes (Empfehlungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Badminton-Sporttreiben) Stand 03.06.20
  • Link zu DBVWEBminton (Session 20: #zurückindieHalle-Den „mit Abstand“ besten Wiedereinstieg
    -> hier auch gerne „Organisatorische Hinweise“ bzw. „Trainingshinweise“ beachten
  • Link zum Video „Hygiene-Empfehlungen zum Badminton-Restart“, das der Badminton-Landesverband NRW auf Basis der Empfehlungen erstellt hat.