Prävention sexualisierter Gewalt

Seit der bundesweiten Diskussion um sexuellen Missbrauch in Institutionen setzt sich der Sport verstärkt mit dieser Thematik auseinander. Die Verabschiedung der Erklärung „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport – Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!“ bildete auf der DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2010 den Auftakt.

DOSB-Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Der Hamburger Badminton Verband (HBV) spricht sich gegen jegliche Form von Gewalt im Sport aus. Dazu gehört körperliche, emotionale und sexualisierte Gewalt.
Es ist dem HBV sehr wichtig, gemeinsam eine Kultur der Achtsamkeit zu entwickeln und Respekt sowie Toleranz im Umgang miteinander zu fördern. Daher haben wir einen Interventionsleitfaden erarbeitet, welcher unseren Handlungsleitfaden darstellt sowie die Ansprechpartner aufzeigt, bei denen sich Hilfe gesucht werden kann:

Schutzkonzept DBV – 2023

Gesetzliche Grundlagen

Das Bundeskinderschutzgesetz (BuKischG) schreibt seit 2012 den Ausschluss einschlägig Vorbestrafter nach § 72a SGBVIII im Kinder- und Jugendbereich fest: Personen, deren Führungszeugnis Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit oder gegen die persönliche Freiheit aufweist, sind von der Kinder- und Jugendarbeit im Verein/Verband auszuschließen.

Weitere Informationen

Ansprechpersonen

  • Hamburger Badminton-Verband:
    Jeannine Westendorf
    E-Mail: Jeannine.westendorf(at)hamburg-badminton.de
    Telefon: 0163-6729857

    Gisbert Benecke
    E-Mail: gisbert.benecke(at)hamburg-badminton.de
    Telefon: 0176-55742737

Die Ansprechpartner*innen unterliegen der Schweigepflicht und können außerdem den Kontakt zu lokalen Beratungsangeboten herstellen.