Rückkehr zum Sportreiben: DOSB mit detaillierter Darstellung der Öffnungsschritte für den Sport

Pressemitteilung DOSB

Die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern geben den 90.000 Sportvereinen einen ersten Hoffnungsschimmer auf die Rückkehr in aktives Sporttreiben, sagt DOSB-Präsident Alfons Hörmann. „Jetzt kommt es entscheidend darauf an, dass die Länder und die jeweiligen Kommunen die gebotenen Freiheitsgrade auch im Sinne des Sports nutzen. Wenn gemeinsam mit Augenmaß und hohem Verantwortungsbewusstsein agiert wird, kann die verordnete Bewegungslosigkeit unserer 90.000 Vereine und der 28 Millionen Mitglieder bald ein Ende finden.“

Da die einzelnen Schritte zur Öffnung an Bedingungen geknüpft und mit Fristen verbunden sind, haben wir eine erklärende Grafik erarbeitet.

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Auf der Homepage des Hamburger Sportbundes ist dazu folgendes zu finden:

Lockerungen für den Kinder- und Jungendsport

Nach der Bund-Länder-Runde hat Sportsenator Grote über die vom Hamburger Senat beschlossene Umsetzung weiterer Corona-Maßnahmen in den nächsten Wochen informiert.

Der Senat wird die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde im Sport weitestgehend 1:1 übernehmen.

Die Ausübung von Sport im Freien ist allein, zu zweit oder mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts (max. 5 Personen) möglich. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können in Gruppen von bis zu 20 Personen in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien Sport treiben. Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Die Öffnung und Nutzung von Toiletten ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.

Das Abstandsgebot nach §3 Absatz 2 Satz 1 findet keine Anwendung. Das heißt, Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können in Gruppen von bis zu 20 Personen ohne Abstand im Freien trainieren! Die bekannten Hygienevorgaben sind einzuhalten und eine Kontaktnachverfolgung für die Gruppen ist sicherzustellen.

Der gestrige Beschluss sieht weitere Öffnungszenarien vor, die an die Entwicklung der Inzidenz gekoppelt werden sollen. Diese Schritte können abhängig vom Infektionsgeschehen erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fuenf-oeffnungsschritte-1872120

Insbesondere das Thema „Testung in Sportvereinen“ wird in nächster Zeit weiterentwickelt und diskutiert werden müssen. Wir können uns dazu gut vorstellen, dass ausgewählte Vereine mit vorhandener Infrastruktur auch die Funktion als „beauftragtes bzw. anerkanntes Testzentrum“ übernehmen.“