Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 30.06.2020 weitere Lockerungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die ab dem 1. Juli 2020 in Kraft treten.
Ab dem 01. Juli 2020 ist in Hamburg Sport mit Körperkontakt und ohne Abstand für Gruppen von bis zu zehn Personen wieder möglich. Das heißt, dass auch die Doppel- und Mixedspieler ihren Sport in den Badminton-Hallen unter bestimmten Bedingungen wieder nachgehen können. Innerhalb dieser Gruppe ist es nicht verpflichtend, den Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Daher sind in Hamburg nun innerhalb einer Gruppe von maximal zehn Personen auch Partner- und Gegnerwechsel, sowie das Netzspiel wieder zulässig. Auch die empfohlenen seitlichen Abständen zwischen den Spielfeldern müssen innerhalb dieser 10-er Gruppe nicht zwingend eingehalten werden.
Die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5, die Schutzkonzepte nach § 6 sowie die Kontaktverfolgung nach § 7 sind weiter einzuhalten.
Die ab dem 01. Juli 2020 gültige neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist hier einsehbar:
Die Verordnung gilt zunächst bis Ende August.
Die offizielle Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport findet ihr hier.