Rechtsordnung
Rechtsordnung des Hamburger Badminton Verband e.V.
1. Grundlagen
§1 Rechte und Pflichten zur aufrechterhaltung der Ordnung
1. Jeder Angehörige des HBV hat das Recht und die Pflicht, für Sauberkeit, Klarheit, Vertrauen und Recht im Verbandsleben zu sorgen. Er hat die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze des Sports zu beachten.
2. Diese Verpflichtungen gelten insbesondere für den HBV, Landesverbands- und Vereinsorgane in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich...
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