Hamburger Badminton Verband

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Ehrenamtpauschale

14.11.09

Die neue Ehrenamtspauschale - was muss der Verein bei der rechtlichen Umsetzung beachten?

Vereine, die bisher in ihre Satzung keine Rechtsgrundlage für eine Vergütung der Vorstandstätigkeit aufgenommen haben, müssen eine Satzungsänderung herbeiführen. Dies gilt auch im Falle der in 2007 neu eingeführten Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr.26a EStG.

Dabei gilt es folgendes zu beachten: Eine Satzungsänderung wird erst mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam (§ 71 Abs.1 BGB). Vorher darf selbst eine in der Mitgliederversammlung ordnungsgemäß beschlossene Satzungsänderung weder im Innen – noch im Außenverhältnis angewendet werden.

Nähere Informationen finden sich im Internet und auch hier.

Der HBV bittet alle Vereine, sich umfassend über die neuen gesetzlichen Änderungen zu informieren. Eine rechtzeitige Satzungsänderung ist auf alle Fälle im Jahre 2010 vorzunehmen.

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