Hamburger Badminton Verband

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Jugendordnung

Jugendordnung des Hamburger Badminton Verband e.V.

 

§ 1 Allgemeines

Mitglieder der Badminton-Jugend (HBJ) des Hamburger Badminton Verbandes (HBV) sind die Jugendlichen des HBV bis vollendeten 18. Lebensjahr, sowie alle im Jugendbereich gewählten Vertreter und Mitarbeiter.

 

§ 2 Aufgaben der Jugendarbeit

Die HBJ will durch die Jugendarbeit jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Sie will zur Persönlichkeitsbildung beitragen, Befähigung zum sozialen Verhalten fördern, das gesellschaftliche Engagement sporttreibender Jugendlicher anregen und durch Wettkämpfe mit ausländischen Gruppen Bereitschaft zu internationaler Verständigung wecken. Die HBJ will in Zusammenarbeit mit Verbänden und Vereinen die Form sportlicher Jugendarbeit weiterentwickeln, die Jugendarbeit der Vereine unterstützen und koordinieren und die gemeinsamen Interessen der Badminton-Jugend in sportlichen und allgemeinen Jugendfragen vertreten...

 

 

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