Finanzordnung
Finanzordnung des Hamburger Badminton Verband
§ 1 Haushaltswesen
1. Für jedes Haushaltsjahr ist für den HBV ein einheitlicher Haushaltsplan aufzustellen.
2. Der Haushaltsplan enthält alle im kommenden Geschäftsjahr zu erwartenden Einnahmen und alle voraussichtlich zu leistenden Ausgaben. Er ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des HBV.
3. Der Haushaltsplan wird vom Verbandstag für das laufende Haushaltsjahr beschlossen. Sollten sich nachträglich erhebliche Änderungen in Einnahmen und Ausgaben ergeben, so wird eine Abteilungsleitersitzung in dem Haushaltsjahr für den bereits beschlossenen Haushaltsplan über einen Nachtragshaushalt beschließen...
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